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Darf man Wildvögel auf Balkonen von Mietwohnungen füttern?

Angeregt durch Thomas wollte ich auf meinem Balkon nun auch außerhalb des Winters Futterstationen haben – aber dann kam bei mir die Frage auf – darf ich das als Mieter überhaupt? 

Erst mal die klare Antwort: JA!  Lediglich Tauben darf man nicht füttern.  

Der Deutsche Mieterbund sagt ganz klar, dass Mieter auf Balkonen und Fensterbänken Futter sogar ausstreuen dürfen. Das darf ein Vermieter nicht verbieten! Das hat auch das Landgericht Berlin (65 S 540/09) entschieden: https://www.mieterbund.de/index.php?id=600  . Allerdings sollen Futterhäuser nicht über die Balkonbrüstung hinaus hängen, sondern auf dem eigenen Balkon bleiben, um unverhältnismäße Verschmutzungen zu vermeiden.

Anders sieht das bei Eigentümergemeinschaften aus – auch hier darf das Füttern zwar nicht verboten werden, es kann aber Vorgaben über die Art der Fütterung geben, also ob Vogelhaus oder so.

https://www.bussgeldkatalog.org/tiere-fuettern/

Also hängen nun auf meinem Balkon zwei Futterstationen und ein Knödelhalter, schön über meinem Balkonboden, in der Hoffnung, dass niemand sich beschwert und es doch mal wieder Theater mit der Vermietung gibt.

 

Eure Hamstermutti  

 

 

Thomas hat auf diesen Beitrag reagiert.
Thomas
L.G. Hamstermutti